Allgemeine Geschäfts­bedingungen


1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Inware AG (nachfolgend „Inware“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt), welcher Leistungen von Inware in Anspruch nimmt oder Aufträge erteilt. Mit der ersten Inanspruchnahme einer Leistung erkennt der Kunde die ausschliessliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an – auch dann, wenn seinen eigenen Geschäftsbedingungen etwas anderes entgegengesetzt wird, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart. Diese Bestimmungen gelten somit für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit Inware, es sei denn, sie werden in einem projektspezifischen Vertrag anders geregelt.


2.  Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung am Projekt. Dazu zählt insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher für das Projekt relevanter Inhalte wie Texte, Bilder, Dokumente etc. Ebenso stellt der Kunde projektbezogene Ansprechpersonen zur Verfügung und beteiligt sich gegebenenfalls an der Projektkoordination. Die erforderliche technische Infrastruktur – insbesondere Entwicklungsumgebungen und Schnittstellenzugänge – ist vom Kunden bereitzustellen. Darüber hinaus sorgt er für den Zugang zu Daten, führt Zwischenprüfungen durch, trifft nötige Teilentscheidungen und beteiligt sich am Testing und der (Teil-)Abnahme der Ergebnisse. Der Kunde ist sich bewusst, dass eine unzureichende Mitwirkung zu Verzögerungen und Mehraufwand führen kann, welche zu seinen Lasten gehen.


3.  Das Hosting erfolgt ausschliesslich durch Inware. Die technische Bereitstellung wird von der Metanet AG mit Serverstandorten in der Schweiz gewährleistet. Mit der Schlussrechnung des Projekts wird das Hosting für die ersten 12 Monate im Voraus in Rechnung gestellt. Danach erfolgt die Verrechnung des Hostings halbjährlich im Voraus. Eine Kündigung des Hostings ist jeweils zum Ende der aktuellen Hostingperiode möglich – erstmals nach Ablauf der ersten 12 Monate, danach im Sechsmonatsrhythmus. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Inware behält sich vor, die Hostingpreise anzupassen – insbesondere bei überdurchschnittlichem Speicherbedarf, erhöhter Systemlast oder zusätzlicher Leistungsbeanspruchung.


4.  Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt als erfolgt, sobald der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben wurde. Wechsel werden zur Zahlung nicht akzeptiert. Es können abweichende Zahlungsvereinbarungen schriftlich getroffen werden. Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, ist Inware berechtigt, die vereinbarten Leistungen einzustellen. Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen verbleiben sämtliche Rechte bei Inware.


5.  Beanstandungen wegen Mängeln, die von Inware zu vertreten sind, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich erfolgen. In diesen Fällen wird nach Wahl von Inware kostenlos nachgebessert oder ein Ersatz geliefert. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche – insbesondere bei indirekten Schäden oder Folgeschäden – sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Leistungen Dritter übernimmt Inware weder Haftung noch Garantie. Dies gilt auch für Open-Source-Lösungen und deren Erweiterungen, sofern nicht ausdrücklich abweichend in der Offerte geregelt. Ebenso übernimmt Inware keine Gewährleistung für spezifische Angaben in Produktbeschreibungen oder Spezifikationen, es sei denn, diese wurden explizit als zugesicherte Eigenschaften schriftlich vereinbart. Des Weiteren wird keine Gewähr für die jederzeitige, ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste oder die vollständige Kompatibilität mit jeglicher Hard- oder Software des Kunden übernommen. Der Kunde ist selbst für die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit seiner eigenen technischen Infrastruktur, wie beispielsweise des Internetzugangs, verantwortlich.


6.  Wenn nichts anderes vereinbart ist, bleibt Inware drei Monate an eine Offerte gebunden. Offerten, die auf unvollständigen oder unklaren Angaben beruhen, stellen lediglich eine Absichtserklärung dar, aber kein verbindliches Angebot. Preisangaben in solchen Fällen sind unverbindliche Richtwerte.


7.  Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass personenbezogene Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung übermittelt werden, bei Inware gespeichert und automatisiert verarbeitet werden. Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen darf Inware den Auftrag für Werbezwecke oder PR nutzen – auch vor Fertigstellung (Website, Applikation, Konzept etc.).


8.  Fix vereinbarte Liefertermine gelten nur, sofern der Kunde seinerseits alle nötigen Unterlagen fristgerecht bereitstellt und Termine einhält. Verzögerungen, die Inware nicht zu vertreten hat, berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz. Änderungswünsche während des Projekts können Einfluss auf vereinbarte Termine haben. Nimmt der Kunde ein Projekt nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung ab, ist Inware berechtigt, das Projekt abzurechnen und die Daten auf Kosten des Kunden zu halten. Wird ein Auftrag während der Umsetzung storniert oder gekündigt, kann Inware sämtliche bis dahin angefallenen Aufwände sowie entgangene Leistungen und Kosten Dritter verrechnen. In begründeten Fällen (z. B. technische Probleme), welche die Fortführung des Projekts unzumutbar machen, kann Inware den Auftrag fristlos kündigen. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn besteht nicht.


9.  Die Reproduktion von Vorlagen, Mustern o. ä. erfolgt unter der Annahme, dass der Kunde die entsprechenden Rechte daran besitzt. Für etwaige Urheberrechtsverletzungen haftet allein der Kunde. Inware übernimmt keinerlei Haftung für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte wie Texte, Bilder, Audio- oder Videodateien. Die Verantwortung für die korrekte Lizenzierung dieser Inhalte, einschliesslich verwendeter Schriftarten (Schriftlizenzen), liegt ausschliesslich beim Kunden. Er stellt Inware von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten an diesen Inhalten resultieren. Das Nutzungsrecht an einer Website wird grundsätzlich an den Kunden übertragen. Urheberrechte an kreativen Inhalten – wie Designs, Animationen, Tonmaterialien, Programmen oder Datenbanken – verbleiben bei Inware bzw. den Urhebern. Für darüber hinausgehende Nutzungen, etwa in anderen Projekten, ist eine schriftliche Zustimmung erforderlich und in der Regel kostenpflichtig. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass Inware im Impressum und Quellcode mit Namens- und Kontaktangabe genannt wird.


10. Ausdrucke, Testversionen etc. sind durch den Kunden sorgfältig auf Fehler zu prüfen. Ein erteiltes «Gut zum Druck» oder «Gut zum Bildschirm» gilt als Freigabe. Für nachträglich erkannte Fehler übernimmt Inware keine Haftung.


11. Mehraufwände, die durch nachträgliche Änderungen, z. B. am Aufbau einer Website, oder durch unvollständige bzw. qualitativ unzureichende Anlieferung von Material entstehen, können separat verrechnet werden. Textanpassungen im üblichen Rahmen sind hiervon ausgenommen – es sei denn, es wurde ausdrücklich die Lieferung vollständig redigierter Texte vereinbart.


12. Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt Schweizer Recht.


Zürich, April 2025